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Zwangsvollstreckung (bei vorhandenem Titel)

Beauftragung der Zwangsvollstreckung bei bereits vorhandenem vollstreckbarem Titel. Die Pauschale deckt die Bearbeitung ab; die gegenstandswertabhängigen Anwaltskosten nach dem RVG werden im Erfolgsfalle durch den Schuldner erstattet oder durch Abtretung des Erstattungsanspruchs ausgeglichen. Hinzu kommen auftragsabhängige Auslagen für den Gerichtsvollzieher, die in der Regel zwischen 30,00 und 120,00 € liegen. Gerichtsgebühren fallen nur in Ausnahmefällen an.

Zwangsvollstreckung (bei vorhandenem Titel)

Artikelnummer: ZV-1
49,90 €Preis
Anzahl
  • Nach der Bestellung finden Sie in Ihrer Online-Akte alle weiteren Informationen. Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail. Bitte kontrollieren Sie Ihren Spam-Filter.  Für die Zwangsvollstreckung benötigen wir den Titel im Original. Dieser muss sich in Ihrem Besitz befinden. Ebenso werden Nachweise für alle weiteren Kosten der Beitreibung benötigt.

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