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Zwangsvollstreckung (bei vorhandenem Titel)

Beauftragung der Zwangsvollstreckung bei bereits vorhandenem vollstreckbarem Titel. Die Pauschale deckt die Bearbeitung ab; die gegenstandswertabhängigen Anwaltskosten nach dem RVG werden im Erfolgsfalle durch den Schuldner erstattet oder durch Abtretung des Erstattungsanspruchs ausgeglichen. Hinzu kommen auftragsabhängige Auslagen für den Gerichtsvollzieher, die in der Regel zwischen 30,00 und 120,00 € liegen. Gerichtsgebühren fallen nur in Ausnahmefällen an.

Zwangsvollstreckung (bei vorhandenem Titel)

Artikelnummer: ZV-1
49,90 €Preis
Anzahl
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