Kein Inkasso - sondern effektive Beitreibung online
Kein Masseninkasso, sondern Einzelfallprüfung jeder Forderung.
Sie haben eine offene Forderung gegen einen Schuldner? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Geld. Ob Sie einen Mahnbescheid beantragen möchten oder eine anwaltliche Mahnung, der Ablauf ist denkbar einfach:
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Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung Ihrer Forderung;
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Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zur Online-Akte per Email. Dort finden Sie alle weiteren Informationen, wie Sie die Daten online übermitteln;
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Wir leiten sofort das Beitreibungsverfahren ein und kümmern uns um alles weitere! Wir sind kein Inkasso-Büro (sondern eine Anwaltskanzlei) und können daher auch die gesamte gerichtliche Beitreibung einschließlich der Zwangsvollstreckung aus einer Hand anbieten.
Kanzlei-Mitteilung:
Seit heute (13.01.2025) sind wir aufgrund eines DSL und Internet-Ausfalles telefonisch nicht zu erreichen. Wir hoffen, dass die Telekom den Fehler morgen beheben wird.
Verjährungseintritt zum 31.12.2024
Zum Jahresende 2024 möchten wir Sie auf folgende rechtlich relevante Aspekte aufmerksam machen:
Mit Ablauf des 31.12.2024 verjähren gemäß § 195 BGB Forderungen, deren Entstehungszeitpunkt im Kalenderjahr 2021 liegt. Zur Vermeidung des Verjährungseintritts ist die rechtzeitige Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen nach §§ 203 ff. BGB zwingend erforderlich.
Die Verjährungshemmung kann insbesondere durch Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids gemäß §§ 688 ff. ZPO bewirkt werden. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2024 bei dem zuständigen Mahngericht eingegangen sein (§ 167 ZPO).
Für die außergerichtliche Beitreibung plus das gerichtliche Mahnverfahren zahlen Sie lediglich eine Fallpauschale von 19,90 EUR und die Gerichtskosten. Unser Verfahren spart damit mehr als 90% der Anwaltsgebühren im gerichtlichen Mahnverfahren.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir die gesetzlichen Gebühren stets gegenüber dem Schuldner geltend machen. Teilzahlungen werden zunächst auf unsere Gebührenforderungen angerechnet.
Weitere Erläuterungen finden Sie unter unseren Preisinformationen.
Alles aus einer Hand
Als Anwaltskanzlei bieten wir alles aus einer Hand. Sie übergeben uns Ihren Fall und wir kümmern uns um den Rest. Bundesweit, vom Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung.
Telefontermine buchen:
Telefontermine können hier kurzfristig gebucht werden:
https://calendly.com/kanzleivogt/tel-besprechung
Tel.: 07803 927610
Fax.: 07803 927611
Haben Sie Fragen ? Dann rufen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns telefonisch von Montag - Freitag zwischen 08:30-13:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07803-927610.
Voraussetzungen eines Beitreibungsverfahren: Vorliegen einer unstreitigen oder streitigen Forderung. Der Schuldner befindet sich im Verzug. Der Schuldnersitz befindet sich in Deutschland. Vorbehaltlich der Mandatsannahme.