Die wichtigsten informationen:
Einen Mahnbescheid online beauftragen ist nach unserer Auffassung die schnellste und effizienteste Methode eine offene Inkassoforderung beizutreiben. Die wichtigsten Informationen über dieses Verfahren finden Sie nachfolgend erläutert:
Vorteile
- Das Verfahren ist schnell. die Kommunikation mit dem Gericht erfolgt elektronisch; der Schuldner erhält einen Mahnbescheid innerhalb weniger Tage.
- Das Verfahren ist für den Schuldner bedeutsam. Außergerichtliche Mahnungen sind Drohungen; hier läuft für den Schuldner bereits ersichtlich die gerichtliche Beitreibung.
- Das Verfahren ist kostengünstig. Im Verhältnis der Klage fallen deutlich geringere Gerichtskosten an. Im Erfolgsfalle muss der Schuldner die Kosten tragen.
- Das Verfahren ist effizient. Ein Titel zur Vollstreckung kann relativ schnell erreicht werden.
Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein formalisiertes zweistufiges Beitreibungsverfahren durch das jeweils zuständige Amtsgericht. Der Schuldner erhält zunächst den Mahnbescheid und dann folgend den Vollstreckungsbescheid.
Der Ablauf ist denkbar einfach: Der Gläubiger übermittelt an das Amtsgericht die Daten des Schuldners und die Daten der Forderung. Das Amtsgericht nimmt eine formale Prüfung vor und versendet dann - sofern diese Prüfung keine formalen Beanstandungen ergibt - einen sogenannten Mahnbescheid an den Schuldner. Der Schuldner erhält also eine gerichtliche Zahlungsaufforderung. Dieser hat dann zwei Wochen Zeit die Forderung auszugleichen. Zahlt der Schuldner nicht, dann erhält er nach Ablauf von weiteren zwei Wochen einen sogenannten Vollstreckungsbescheid. Nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann die Forderung dann vollstreckt werden, sofern der Schuldner keine Einwendungen erhebt. Erhebt der Schuldner Einwendungen, dann kann der Gläubiger optional seinen Anspruch in einem Klageverfahren begründen und der weitere Verlauf entspricht einer normalen Zahlungsklage.
Im Verhältnis zur außergerichtlichen (anwaltlichen) Mahnung ist das gerichtliche Mahnverfahren wesentlich erfolgreicher.
Welche Informationen werden benötigt?
Für die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahren werden drei grundlegende Informationseinheiten benötigt:
Das Gericht muss wissen, wer ist der Antragsteller. Hier ist insbesondere auf eine korrekte Firmenbezeichnung einschließlich der Vertretungsverhältnisse zu achten.
Das Gericht benötigt natürlich auch die Daten des Schuldners. Die Anschrift und die genaue Bezeichnung des Gegners sollte nochmals geprüft werden. Wenn sich die Forderung gegen eine Firma richtet, dann sollten die genaue Firmenbezeichnung, Rechtsform und die Vertretungsverhältnisse bekannt sein. Bei einer GmbH sollte also beispielsweise auch der Geschäftsführer bekannt sein.
Am einfachsten lassen sich diese Informationen über das Impressum der Internetseite des Schuldners erlangen. Auch ein Briefkopf ist in der Regel korrekt. Im Zweifel gibt es natürlich auch die Möglichkeit einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Abschließend muss die Forderung bezeichnet werden. Oftmals wird hier nur eine Rechnungsnummer angegeben. Dies kann allerdings besonders bei einer anstehenden Verjährungsproblematik nicht ausreichend sein. Besser ist es die Forderung zusätzlich zu beschreiben. Also beispielsweise "Auftrag vom...", "Kaufvertrag vom" etc.
Das zuständige Amtsgericht nimmt unter Zugrundelage dieser Daten eine formale Prüfung vor. n.
Beauftragung
Mahnbescheid Muster
Mahnbescheid werden heute natürlich elektronisch erstellt und an die Gerichte übermittelt!
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