Übersendung Unterlagen

Übersendung der Unterlagen

Nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll ist es, wenn Sie uns die Unterlagen übermitteln, aus denen sich Ihre Forderung ergibt. So ist sichergestellt, dass die Forderung richtig benannt wird und die richtigen Zinsen und Nebenkosten geltend gemacht werden. Zugleich haben wir auf diese Art und Weise alle Unterlagen, die benötigt werden, falls Sie im Späteren einen gerichtlichen Mahnbescheid beauftragen möchten. Wir bestimmen den Rechtsgrund Ihrer Forderung, die Fälligkeit Ihrer Rechnung, die anfallenden Zinsen, sowie die Mahnkosten und addieren diese zur richtigen Gesamtforderung auf, um sie gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.

Bitte senden Sie uns diese Unterlagen an die Telefaxnummer 07803 927611 oder per E-Mail an inkasso@sofortmahnung.de. Ein Anschreiben ist nicht erforderlich, die formlose Übermittlung der Unterlagen ist völlig ausreichend. Dateien in den üblichen Formaten (pdf, doc, rtf, jpeg, tif u.a.) können Sie gerne zusenden.

Sofortmahnung.de und Sofortmahnbescheid.de sind ein Service der Rechtsanwaltskanzlei Vogt 2008-2012